ReqReporting – Endnutzer-Lizenzvertrag und Verkaufsbedingungen für die kostenpflichtige Beta
Version: 2026-09-09-PAID-BETA-3 Anbieter: ALKENS DEVELOPMENT, Einzelunternehmen, UID CHE-196.798.718, 8317 Lindau, Kanton Zürich, Schweiz Kontakt: support@alkensdevelopment.ch
ReqReporting ist eine kostenpflichtige Beta-Vorabversion. Sie kann unvollständig, instabil, fehlerhaft, nicht verfügbar, unsicher oder mit bestimmten Buchhaltungsexporten beziehungsweise späteren Versionen inkompatibel sein. Bewahren Sie geprüfte Quelldaten-Sicherungen auf und kontrollieren Sie jeden Bericht unabhängig.
Diese Vereinbarung regelt die jährliche ReqReporting-Lizenz, die über den offiziellen Stripe-Checkout auf alkensdevelopment.ch/reqreporting erworben wird. Sie ist ein auf dem ReqBridge-Modell beruhender Entwurf des Unternehmensinhabers und keine Bestätigung einer Prüfung durch Rechts-, Steuer- oder Aufsichtsstellen.
1. Parteien und Zustimmung
Die Vereinbarung besteht zwischen ALKENS DEVELOPMENT („Anbieter“) und der kaufenden Person, dem Unternehmen oder der Organisation („Kunde“). Die den Checkout abschliessende Person bestätigt ihre Rechts- und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis. Der Kunde muss Verkaufsbedingungen, Beta-Hinweis und Datenschutzerklärung vor Zahlung sowie das übereinstimmende Dokumentpaket vor der ersten Nutzung ausdrücklich annehmen.
2. Tarife, Nutzer, Preis und Steuern
| Tarif | Aktive Nutzer | Fester Jahrespreis (Brutto-/Endpreis) |
|---|---|---|
| Solo | 1 | CHF 30 |
| Team | 5 | CHF 60 |
| Business | 20 | CHF 250 |
| Enterprise | 40 | CHF 500 |
Der veröffentlichte Jahrespreis ist der feste Brutto-/Endpreis für den Kunden. Nach dem aktuellen Überwachungsmodell des Anbieters wird keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer als erhoben ausgewiesen, solange keine anwendbare steuerliche Registrierung aktiv ist. Wird später im Rahmen dieses Festpreismodells eine Steuer geschuldet, ist sie im veröffentlichten Gesamtpreis enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen. Stripe zeigt vor Zahlung Tarif, jährliche Abrechnung, Währung, Steuerbehandlung und Gesamtbetrag. Der Checkout kann Unternehmens- und Steuerangaben erfassen; der Kunde muss diese richtig angeben. Zwingende Steuer- und Konsumentenpreisvorschriften bleiben unberührt.
3. Lizenz und Laufzeit
Nach Zahlung erhält der Kunde eine beschränkte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Jahreslizenz für die erworbene Anzahl aktiver Nutzer. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
Die Lizenz gilt 365 Tage. Wird nicht vor dem Verlängerungsdatum gekündigt, verlängert sich das Stripe-Abonnement automatisch um weitere 365 Tage zum dann geltenden Tarifpreis. Die Kündigung der zukünftigen Verlängerung kann jederzeit von der Rechnungsadresse an support@alkensdevelopment.ch gesendet werden und wirkt zum Ende der bezahlten Laufzeit. Danach gilt eine 14-tägige Karenzfrist; anschliessend wird der normale Zugriff gesperrt. Lokale Dateien werden nicht gelöscht.
4. Zahlung, digitale Lieferung, Widerruf und Rückerstattung
Stripe verarbeitet Zahlung und Abonnement; ALKENS DEVELOPMENT speichert keine vollständigen Kartennummern. Nach bestätigter Zahlung werden Lizenz und geschützter Downloadlink elektronisch bereitgestellt.
Soweit Konsumentenrecht ein Widerrufsrecht für digitale Inhalte vorsieht, wird der Kunde im Checkout separat aufgefordert, die sofortige digitale Lieferung zu verlangen und zu bestätigen, dass mit Beginn des Downloads oder der Lizenznutzung das gesetzliche Widerrufsrecht erlöschen kann. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
Rückerstattungsanfragen an support@alkensdevelopment.ch werden im Einzelfall geprüft. Eine vollständige Rückerstattung, bestätigte Zahlungsrückbuchung oder ein Chargeback kann die Lizenz sperren; eine Teilrückerstattung wird manuell geprüft.
5. Nutzung, Berichtsgrenzen und Verantwortung
Die Nutzung ist auf die Organisation und erworbene Nutzerzahl beschränkt. Installer und Lizenz dürfen nicht weitergegeben oder Kontrollen umgangen werden. Ergebnisse hängen von Vollständigkeit, Periodenlogik, Kontenzuordnung, Vorzeichen, Einheiten und Qualität der Daten ab. Automatische Zuordnungen und fachliche Erklärungen können fehlerhaft sein.
Der Kunde muss Importsummen mit dem Quellsystem abstimmen, Warnungen und Zuordnungen prüfen sowie Vorjahres-, Budget- und Exportwerte fachlich kontrollieren. Berichte sind Managementhilfen und keine geprüften Abschlüsse, Revisionen, Steuer-/MWST-Deklarationen, Lohnabrechnungen, Rechtsgutachten oder regulatorischen Meldungen. ReqReporting darf weder die einzige Datenkopie noch die alleinige Grundlage für wesentliche oder irreversible Entscheidungen sein.
Arbeitsmappen werden in der aktuellen Version lokal verarbeitet und nicht absichtlich an ALKENS DEVELOPMENT, Stripe oder Infomaniak übertragen. Der Kunde kontrolliert Quelldateien, Konten, Geräte, Exporte, Sicherungen, Berechtigungen und Aufbewahrung und ist für die rechtmässige Verarbeitung von Finanz-, Klienten-, Lieferanten- und Personaldaten verantwortlich.
6. Updates, Support und Beendigung
Beta-Funktionen, Zuordnungen, Vorlagen und Exporte können sich ändern. Vor Updates sind Sicherungen erforderlich. Support erfolgt per E-Mail nach angemessenem Bemühen; Verfügbarkeit und Reaktionszeiten werden nicht garantiert. Lizenzen können bei bestätigtem Betrug, nicht gedeckter Zahlungsrückbuchung, rechtswidriger Weitergabe oder wesentlicher nicht behobener Vertragsverletzung gesperrt werden.
7. Gewährleistung und Haftung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WERDEN SOFTWARE, DOKUMENTATION, SUPPORT, UPDATES, ZUORDNUNGEN, BERECHNUNGEN UND EXPORTE „WIE BESEHEN“, „WIE VERFÜGBAR“ UND MIT ALLEN FEHLERN OHNE GEWÄHRLEISTUNG FÜR RICHTIGKEIT, EIGNUNG, SICHERHEIT, VERFÜGBARKEIT, KOMPATIBILITÄT ODER FEHLERFREIEN BETRIEB BEREITGESTELLT.
Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden sowie Verlust von Daten, Gewinn, Umsatz, Geschäft, Chancen, Goodwill, Verfügbarkeit oder Betriebskontinuität. Die Gesamthaftung ist auf die für die betroffene Lizenzlaufzeit tatsächlich bezahlten Gebühren begrenzt. Rechtswidrige Absicht, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, zwingende Datenschutzpflichten und sonstige nicht ausschliessbare Haftung bleiben unberührt.
8. Recht und Sprache
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Lindau, Kanton Zürich, soweit zwingendes Recht – insbesondere ein zwingender Konsumentengerichtsstand – nichts anderes vorsieht. Bei Widersprüchen gilt die englische Fassung, soweit zwingendes Recht keine andere Lösung verlangt.